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Markus Klein
Werkstattleitung
Sie haben Fragen zu diesem Angebot? Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.
Kontakt aufnehmenReguläre Arbeitsverhältnisse in unserem Inklusionsbetrieb — sozialversicherungspflichtig, mit fairem Lohn.
Ein Inklusionsbetrieb ist ein ganz normales Unternehmen — mit dem Unterschied, dass mindestens 30 % der Beschäftigten eine schwere Behinderung haben. Sie arbeiten Seite an Seite mit nicht-behinderten Kolleg:innen, zu tariflichen Konditionen.

Wir betreiben mehrere Inklusionsbetriebe in unterschiedlichen Branchen — Gastronomie, Garten- und Landschaftsbau, Hauswirtschaft. Bewerbungen sind jederzeit willkommen.
Im Vergleich zur Werkstatt: höhere Entlohnung, höhere Anforderungen, regulärer Arbeitsvertrag.
• Regulärer Job
• Tariflicher Lohn
• Mindestens 30 % Inklusion
• Auf dem Arbeitsmarkt
• Unbefristete Arbeitsverträge möglich
• Tariflicher Lohn nach Branchenstandard
• Sozialversicherungspflichtig
• Begleitung am Arbeitsplatz nach Bedarf
• Unterschiedliche Tätigkeiten in mehreren Branchen
• Menschen mit Schwerbehinderung, die regulär arbeiten möchten
• Werkstatt-Beschäftigte beim Übergang in den ersten Arbeitsmarkt
• Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
Als Beschäftigte:r erhalten Sie einen ganz normalen Lohn nach Tarif. Für die Lohnkosten erhält der Inklusionsbetrieb Zuschüsse von der Eingliederungshilfe — aber das müssen Sie nicht selbst beantragen.
• Tariflicher Lohn
• Voller sozialversicherungspflichtiger Arbeitsvertrag
• Keine Kosten für Sie

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